Die elektrische Energieversorgung und insbesondere die Regelung des elektrischen Netzes in Deutschland befinden sich in einem Transformationsprozess. Die Netzregelung stützt sich heute im Wesentlichen auf Großkraftwerke mit Synchrongeneratoren. Zur Stromerzeugung werden jedoch zunehmend Erzeugungsanlagen eingesetzt, welche überwiegend mit Stromrichtern an das Netz gekoppelt sind. Diese speisen bisher hauptsächlich in die unteren Spannungsebenen des Verbundnetzes ein.
Bereits am 8. Mai 2016 konnten rund 90% der elektrischen Last in Deutschland aus erneuerbaren Energien (EE) gedeckt werden. Derzeit müssen allerdings in solchen Situationen weiterhin konventionelle Kraftwerke am Netz bleiben (sog. „Must-Run-Units“). Die Gründe dafür sind vielschichtig und mit Hilfe derzeit verfügbarer Methoden und Daten nicht exakt zu ermitteln. Eine der Ursachen liegt darin, dass die wesentlichen Beiträge zur Systemstabilität heutzutage fast ausschließlich durch konventionelle Kraftwerke erbracht werden.
Das Projekt soll nachweisen, dass das elektrische Verbundsystem - und im Störfall auch elektrisch getrennte Teile davon - auch mit sehr hohen Stromrichteranteilen durch geeignete Regelungsverfahren stabil betrieben werden kann. Dabei steht die Vorbereitung einer konkreten Umsetzung im deutschen Teil des zentraleuropäischen Verbundnetzes im Vordergrund.
Um die Frequenz- und Spannungsstabilität des Verbundsystems zu gewährleisten, können Stromrichtersysteme teilweise ähnliche Eigenschaften der Synchrongeneratoren übernehmen. Diese Eigenschaften der Synchrongeneratoren sind teils inhärent und müssen für eine Realisierung in anderen Erzeugern klar identifiziert und technologieneutral beschrieben werden. Die notwendige Verteilung dieser Stromrichter mit zusätzlichen Eigenschaften auf die unterschiedlichen Erzeugungsarten (Wind, PV, HGÜ etc.) und Speicher, die bedarfsgerechte und optimierte Verteilung auf die einzelnen Spannungsebenen, die genaue regelungstechnische Implementierung in Simulation und Prüfstandversuch, die Risikobetrachtung, die Aufwands-Nutzen-Analyse und zuletzt die richtige Einführungsstrategie, sollen im Projekt „Netzregelung 2.0“ wissenschaftlich erforscht werden.