Der Redispatch 2.0 bringt neue Anforderungen für alle Marktpartner. Sich darauf schon heute vorzubereiten ist sinnvoll und mit unserer Unterstützung eine handliche Aufgabe.
Mit der Aufnahme der erweiterten Regelungen zum Redispatch 2.0 in das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0, Inkrafttreten am 17. Mai 2019), sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z.B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern neue Anforderungen umzusetzen.
Zukünftig müssen alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) Nennleistung in Redispatch-Maßnahmen einbezogen werden, wozu auch Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen (ab 100 kW) gehören.
Dadurch ergeben sich neue Anforderungen für den Betrieb und die Bewirtschaftung dieser Anlagen. Besonders Verteilnetzbetreibern kommt dabei im Gesamtsystem eine neue Rolle zu und stellt sie vor neue Herausforderungen, da es ab 2021 möglich sein soll Erzeugung aus Erneuerbaren im Redispatch vorausschauend zu regulieren, statt erst im Einspeisemanagement spontan abzuregeln.
Ein vorausschauender Redispatch 2.0 kann aber nur unter Einbeziehung aller erneuerbaren und konventionellen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten sicher, zuverlässig und kostengünstig gelingen, und zwar unter Berücksichtigung valider aktueller Daten und Prognosen.
Auf Basis zahlreicher Forschungs- und Industrieprojekte in den letzten 20 Jahre stehen Ihnen mit unseren energiemeteorologischen Prognosen und Informationssystemen die Werkzeuge und Leistungen zur Verfügung, die Sie benötigen. Damit können Sie die Umstellung zum Redispatch 2.0 verlässlich und sicher realisieren und Ihren Verpflichtungen im Rahmen von GLDPM- & SO GL nachkommen .